Der Joinstar COVID-19 Antigen-Schnelltest ermöglicht den qualitativen Nachweis von SARS-CoV-2 in nasopharyngealen und Anterior-nasaler/Oropharyngealer Abstrich.
Mit der Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) vom 29.06.2022 ist die Erstattungsfähigkeit der Antigen-Schnelltests neu geregelt. Der Anspruch nach § 1 Absatz 1 Satz 1 in Bezug auf eine Diagnostik mittels PoC-Antigen-Tests (Point-of-Care-Antigen-Tests) beschränkt sich auf Antigen-Tests, die in der vom Gesundheitssicherheitsausschuss der Europäischen Union beschlossenen gemeinsamen Liste von Corona-Antigen-Schnelltests aufgenommen wurden (Common RAT List des HSC).
Dieses Dokument baut auf der Empfehlung des Rates vom 21. Januar 20211 auf, in der die EU-Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen, einen gemeinsamen Rahmen für die Verwendung und Validierung von Antigen-Schnelltests und die gegenseitige Anerkennung von COVID-19-Testergebnissen in der EU festzulegen.
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Der Joinstar COVID-19 Antigen-Schnelltest ermöglicht den qualitativen Nachweis von SARS-CoV-2 in nasopharyngealen und Anterior-nasaler/Oropharyngealer Abstrich. Dank der vorgefüllter Pufferlösung weniger fehleranfällig und erkennt entsprechend der Bridging-Prüfung des Paul-Ehrlich-Institut die Omikron Variante Download
- BfArM gelistet AT236/20 (erstattungsfähig)
- Vom Paul-Ehrlich-Institut evaluiert und geprüft
- PEI Liste-(64%) Download
- Vorgefüllte Pufferlösung
- Sensitivität: 96,1%
- Spezifität: 98,1%
- CE zerifiziert
- Leicht zu bedienen
- Testergebnis in 10-15 Minuten
- Alle Testkomponenten sind enthalten
- Ergebnisse zeigen keine Kreuzreaktivität
BfArM gelistet AT236/20 (erstattungsfähig): ja
Vom Paul-Ehrlich-Institut evaluiert und geprüft: ja
PEI Liste-(64%) Download: ja
Vorgefüllte Pufferlösung: ja
Sensitivität: 96,1%: ja
Spezifität: 98,1%: ja
CE Kennzeichnung: ja
Leicht zu bedienen: ja
Testergebnis in 10-15 Minuten: ja
Alle Testkomponenten sind enthalten: ja
Ergebnisse zeigen keine Kreuzreaktivität: ja