Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen muss der Arbeitgeber für seine Arbeitsstätte einen oder auch mehrere Flucht- und Rettungspläne an geeigneten Stellen aushängen, sofern die Lage, die Ausdehnung und die Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Mit Hilfe des Planes sind in regelmäßigen Zeitabständen Übungen durchzuführen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich die Arbeitnehmer im Gefahren- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen können oder gerettet werden.