Das Zentralbatterie-System die Lösung für eine große Anzahl von Notleuchten
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In der Arbeitsstättenrichtlinie ist geregelt, dass vorbezeichnete Produktionsstätten, Fluchtwege, Notaufenthaltsräume und weitere Räumlichkeiten mit einer Notbeleuchtung und Fluchtwegbeleuchtung ausgestattet werden müssen. Das Gleiche gilt für Versammlungsstätten jeglicher Art und allen Räumlichkeiten, in denen sich große Menschenansammlungen gleichzeitig aufhalten. Die entsprechenden Fluchtwegleuchten und Notleuchten müssen im Havariefall, wenn die Stromversorgung plötzlich unterbrochen wird, auf eine Notstromversorgung umschalten bzw. umgeschaltet werden, die über einen Akku oder ein Parallel- oder Notstromnetz sichergestellt wird. Parallel- oder Notstromnetze sind dabei eher die Ausnahme und fast immer wird die Akku-Versorgung favorisiert. In kleinen Notstromanlagen (Zentralbatterie) werden dazu vorzugsweise Einzelbatterieleuchten verwendet, die den Akku bereits enthalten, welcher über das bestehende Netz ständig nachgeladen wird. Im Havariefall übernimmt die integrierte Elektronik den Umschaltvorgang auf den Akkubetrieb. Ihre Anwendung bezieht sich vorwiegend auf die Rettungszeichenleuchten, denn eine Notbeleuchtung ist nicht in jeder Anlage erforderlich. In großen Anlagen der Notbeleuchtung, wie sie vor allem in Industrieobjekten, Bürohochhäusern, großen Kultur- und Sportstätten etc. zum Einsatz kommen, lohnt sich der Einbau eines Systems mit Zentralbatterie. Von dieser aus werden alle Fluchwegleuchten, Notbeleuchtungen, Rettungszeichenleuchten usw. im Havariefall unterbrechungsfrei mit Strom versorgt. Wie ist eine Zentralbatterieanlage aufgebaut? Trotz dieser Bezeichnung bildet die zentrale Batterie nicht das Herzstück der Anlage. Selbstverständlich muss sie an eine Ladestation angeschlossen sein, die die ständige Nachladung des Akkus oder der Akkueinheit übernimmt und gleichzeitig den Ladezustand überwacht. Der Akku gibt eine Betriebsspannung von 230V AC/220V DC ab und versorgt damit alle angeschlossenen Rettungszeichenleuchten und Sicherheitsbeleuchtungen mit der gleichen Spannung wie im Normalbetrieb. Der Akku wird entsprechend der Größe der gesamten Anlage gewählt und kann durchaus eine Kapazität zwischen 5 und 1000 Amperestunden haben. Die Zentrale jedoch bildet eine Schalteinheit, die den Umschaltprozess im Havariefall übernimmt. In ihr ist einerseits die Ladetechnik und Ladeüberwachung des Akkus installiert. Sie beinhaltet aber auch die elektronischen Anschlusseinheiten und Steuerteile, zu denen von jeder Fluchtwegleuchte und jeder Komponente der Sicherheitsbeleuchtung je ein Kabel geführt wird. Die integrierte elektronische Überwachung der Anlage sorgt dafür, dass alle angeschlossenen Fluchtwegleuchten etc. über diese Leitung überwacht werden. Das heißt, dass jede Leuchte einen programmierten Anschlusspunkt erhält, von dem aus die Leuchtensuche automatisch erfolgt und ein Fehler an der Leuchte sofort erkannt wird. Darüber hinaus ist mit diesen intelligenten Bausteinen ein Mischbetrieb  der Zentralbatterie möglich. Jede angeschlossene Leuchte kann somit im Dauerlicht, geschaltetem Dauerlicht oder in Bereitschaftsschaltung betrieben werden. Zentrale mit Unterstationen In besonders großen Gebäuden kann der Umfang der Notbeleuchtung durch eine Zentralbatterie durchaus so groß sein, dass es nicht effizient wäre, alle Verkabelungen von den Leuchten zum zentralen Notbeleuchtungsschrank zu führen. Oftmals wären damit auch die räumlichen Möglichkeiten der Installationstechnik überfordert, denn große Anlagen enthalten Hunderte von Rettungszeichenleuchten, Notlichtkomponenten und Sicherheitsbeleuchtungen
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