In einer aktuellen Stellungnahme vom 17. Februar 2021 empfiehlt das BfR „für die toxikologische Beurteilung im Regelfall Gesamt-THC, also die Summe aus
9-THC und
9-THCA heranzuziehen, sofern sich die Messwerte auf Ausgangsprodukte beziehen“. Aufgrund einer möglichen thermischen Behandlung „erscheint es angemessen, den im Ausgangsprodukt bestimmten Summengehalt aus
9-THC und
9-THCA für Beurteilungen heranzuziehen und unmittelbar mit der ARfD ins Verhältnis zu setzen“. Eine Methode zur rechtssicheren Qualitätskontrolle von Hanfprodukten muss daher
9-THC und
9-THCA erfassen. Bei CBD-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln sind zusätzlich CBD und CBD-Säure (CBDA) zu bestimmen.
PhytoLab hat eine hochempfindliche LC-MS/MS Methode für die Bestimmung von
9-THC/
9-THCA, CBD/CBDA entwickelt und für Hanfsamen, Hanföl und Hanfkraut*-haltige Teemischungen validiert.