Die vielfältigen Aufgaben einer Hausverwaltung sind größtenteils im Wohnungseigentumsgesetz und den geschlossenen Verwalterverträgen geregelt. Der ehemalige Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Dr. Oscar Schneider, hat das Berufsbild des Verwalters treffend formuliert: "Der Verwalter hat eine Vielzahl von Aufgaben zu bewältigen. Er hat für bestimmte Angelegenheiten kraft Gesetz die Stellung eines Vertreters der Eigentümergemeinschaft, er leitet die Wohnungseigentümerversammlung, er ist verantwortlich für die Durchführung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer, für die Durchführung der Hausordnung und für die immer wichtiger gewordene ordnungsgemäße Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Die Vielfalt dieser Aufgaben erfordert Qualifikation und Erfahrungen auf den verschiedensten Gebieten. Dies reicht von rechtlichen bis hin zu technischen Fragen. Dies erfordert auch sehr viel an psychologischen Einfühlungsvermögen, an Verhandlungsgeschick, um die Interessen der verschiedenen Wohnungseigentümer möglichst auf einen Nenner zu bringen.Der Verwalter ist schließlich auch der Mittler im oft schwierigen Spannungsfeld zwischen Eigentümer und Mieter." Die nachfolgende Grafik verdeutlicht das Leistungsspektrum einer Hausverwaltung. Die ,,Feinheiten" machen dabei den Unterschied. Wir legen deshalb zusätzlich besonderen Wert auf: gute Erreichbarkeit schnelle Reaktionszeiten Verwalterpräsenz vor Ort / regelmäßige Objektkontrolle durch die Verwaltung enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat persönliche Störungsanalyse im technischen Bereich vor kostenpflichtiger Handwerkerbeauftragung Kostenoptimierung durch Rahmenvereinbarungen