... oder ob ein Totalschaden
vorliegt.
Ein Kfz-Sachverständiger wird bei Bedarf den
Wiederbeschaffungswert
Ihres Fahrzeuges vor dem Unfall ermitteln und ggf. einen
Restwert
festsetzen. Der Restwert ist der Wert des unfallbeschädigten Fahrzeuges.
Wenn
kein Totalschaden
vorliegt, können Sie mit der Versicherung
auf Basis der im Gutachten angegebenen Reparaturkosten abrechnen
. Die Mehrwertsteuer bekommen Sie in diesem Fall
nicht
erstattet. Bei einem Totalschaden können Sie sich den
Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes
von der Versicherung auszahlen lassen.
...Durch einen Verkehrsunfall verursachte Schäden an einem Fahrzeug müssen umfassend beurteilt werden, um Ansprüche an die Versicherung exakt beziffern zu können. Ein von uns durchgeführtes Schadengutachten gibt zunächst Aufschluss darüber, ob die Kosten für eine Reparatur des Fahrzeuges unter dem Wiederbeschaffungswert liegen oder ein Totalschaden vorliegt.
Ingenieurbüro für das KFZ-Wesen in Nürtingen. Hauptuntersuchung inkl. Abgasuntersuchung, Änderungsabnahmen, Schadensgutachten. Öffnungszeiten und Kontakt...
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